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Das Institut gewährt Medizinstudenten ab dem 5.
Studienjahr einen umfassenden Einblick in die Rechtsmedizin. Im Vordergrund
des Praktikums steht dabei der Umgang mit den verstorbenen Menschen. Unter Anleitung dürfen die Studenten ärztliche Untersuchungen an den Verstorben durchführen und mit dem Dienstarzt an die verschiedensten Ereignisorte ausrücken. Sie lernen die
interdisziplinäre Zusammenarbeit mit klinisch tätigen Kollegen, den
Ermittlungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft) und weiteren Experten kennen und können,neben den spezifischen rechtsmedizinischen Befunden, ihre anatomischen und anatomisch-pathologischen Kenntnisse anhand
der jeweiligen Fallkonstellation vertiefen.
Das Praktikum der
Rechtsmedizin stellt somit eine sinnvolle Ergänzung und Vertiefung zu den klinischen
Praktika dar.
Für Studenten eines Bachelor- und/oder Masterstudienganges können in der Forensischen Pharmakologie und Toxikologie einzelne Praktikumsplätze oder Projektarbeiten angeboten werden.