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Institut für Rechtsmedizin

Zulassung

Pflegefachpersonen mit einem Hochschulabschluss auf Masterstufe

Pflegefachpersonen mit einem Hochschulabschluss auf Bachelorstufe

Hebammen BSc

Diplomierte Pflegefachpersonen HF und Personen mit einem eidgenössischem Fähigkeitszeugnis im Gesundheitswesen können mit entsprechender Qualifikation und Berufserfahrung auch ohne Fachhochschulstudium aufgenommen werden.