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Die Teilnehmer/innen verfügen über einen universitären Abschluss in Humanmedizin und mindestens einem Jahr Berufserfahrung. Die Studiengangsleitung kann die Zulassung von einem erfolgreichen Aufnahmegespräch abhängig machen. Unter speziellen Umständen können Mitarbeiter der Ermittlungsbehörden vom Einzugsgebiet zum Kurs zugelassen werden.