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Nach der ärztlichen Leichenschau ist die Legalinspektion die wichtigste Triagestelle bei aussergewöhlichen Todesfällen und ausschlaggebend für die Entdeckung von Delikten im Zusammenhang mit dem Tod eines Menschen.
Legalinspekteurinnen und Legalinspekteure sind bei aussergewähnlichen Todesfällen Erstansprechpartner für die Strafverfolgungsbehörden und beraten diese mit Ihren Befunden, deren Interpretation und allfälligen weiteren erforderlichen Untersuchungen. Sie stehen mit Spezialisten der Kriminaltechnik und der Rechtsmedizin im engen Kontakt.
Zielsetzung
Der Studiengang vermittelt fundierte theoretische Kenntnisse zum stelbständigen Durchführen einer Legalinspektion bei aussergewöhlichen Todesfällen.
Die Teilnehmenden lernen die theoretischen Grundlagen der Todeszeitschätzung kennen, Methoden zur Identifikation unbekannter Leichen, Vitalzeichen, Schadensarten, Wundmorphologie und gesetzliche Grundlagen. Das Erlernte wird laufend anhand praktischer Beispiele geübt.
Der Abschluss ermöglicht den Teilnehmenden einen wichtigen Teil für die Rechtssicherheit zu leisten und an Kriminalfällen mitzuarbeiten.