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Privatpersonen können dem IRM-UZH keinen Auftrag für eine rechtsmedizinische Obduktion erteilen. Falls Sie einen Todesfall in Ihrem familiären Umfeld rechtsmedizinisch untersuchen lassen möchten, weil sie den Verdacht haben, dass ein Drittverschulden vorliegen könnte, wenden Sie sich an die nächste Polizeidienststelle.