Navigation auf uzh.ch
Angehörige erhalten auf Nachfrage bei der auftraggebenden Staatsanwaltschaft in der Regel Einsicht in die rechtsmedizinischen Untersuchungsdokumente. Dies ist aber erst nach Abschluss des Falles möglich. Es gilt zu beachten, dass rechtsmedizinische Untersuchungen mit nachfolgendem erhöhtem Abklärungsaufwand die Fertigstellung des Gutachtens um einige Monate verzögern können.