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Der Auftrag zur rechtsmedizinischen Untersuchung von Verstorbenen obliegt der für den Todesfall zuständigen Staatsanwaltschaft. Die gesamte Untersuchung untersteht dem Amtsgeheimnis. Die fallinvolvierten Ärzte des IRM-UZH dürfen deshalb erst nach Rücksprache mit dem zuständigen Staatsanwalt Auskunft erteilen. Wenn dieser einverstanden ist, dass wir die Angehörigen über den aktuellen Stand der Untersuchungen informieren dürfen, können wir Ihnen Auskunft erteilen.