Navigation auf uzh.ch
Sobald die Untersuchungen, die am Körper des Verstorbenen vorgenommen werden, abgeschlossen sind, wird dem für die Strafuntersuchung verantwortlichen Staatsanwalt die Freigabe des Leichnams zur Bestattung vorgeschlagen. Dieser verfügt dann die Freigabe des Leichnams in der Regel gleichentags.