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Institut für Rechtsmedizin

Todeszeitangaben auf der Todesbescheinigung aus rechtsmedizinischer Sicht

Als Rechtsmediziner führen wir Schätzungen (und nicht Bestimmungen) der Todeszeit, also der Zeitspanne zwischen Tod und rechtsmedizinischer Untersuchung des Leichnams, durch.

Dabei werden Feststellungen an der Leiche im Kontext der Umgebungsbedingungen analysiert und dadurch ein möglichst objektiver Aufschluss über den Zeitraum des möglichen Todeseintritts gewonnen. Dieser Zeitraum wird anhand wissenschaftlicher Erfahrungswerte geschätzt, wodurch er eine ungefähre Angabe darstellt, was wir auch in der Todesbescheinigung entsprechend angeben.

Dies im Unterschied zu vielen ärztlichen Todesbescheinigungen, die etwa nach Todeseintritt in Intensivstationen oder auf Pflegeabteilungen erstattet werden, wo jeweils der Zeitpunkt des Todeseintritts oft sehr genau bekannt ist.

Die einzige meist früh bekannte und effektiv genaue (und damit als aus rechtsmedizinischer Sicht als genau vertretbare) Angabe bei sämtlichen rechtsmedizinischen Todeszeitschätzungen ist der Auffindezeitpunkt der Leiche gemäss Angaben der Behörden.

Eine genauere Eingrenzung eines Todeszeitpunkts, etwa durch Zeugenbefragungen oder durch das Erheben anderer Daten, wie etwa das Auswerten der Zeitprotokolle von Umspannwerkspannungen bei Todesfällen an einer Starkstromleitung, hat auf die rechtsmedizinische Todeszeitschätzung keinen direkten Einfluss.

Beispiel: Schätzt die rechtsmedizinische Todeszeitschätzung den Todeszeitraum auf etwa 18 bis etwa 23 Uhr und geben Zeugen dann beispielsweise zu Protokoll, dass der Tod einer Person um 20:00 Uhr eingetreten sei, so besteht aus rechtsmedizinischer Sicht hier keinerlei Diskrepanz oder Widerspruch.