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Die rechtsmedizinische Obduktion wird vom zuständigen Staatsanwalt angeordnet. Für die Untersuchung eines aussergewöhnlichen Todesfalls wird immer ein Strafverfahren eröffnet, wobei die Klärung der Frage, ob ein Drittverschulden beim Ableben der untersuchten Person vorliegt, zentral ist.