Wie lange bleibt eine verstorbene Person im Institut für Rechtsmedizin?
Die Dauer hängt vom konkreten Fall und vom Untersuchungsauftrag ab. In vielen Fällen kann der Leichnam nach Abschluss der notwendigen Untersuchungen zeitnah, das heisst in der Regel nach 1–2 Arbeitstagen nach Überführung an das Institut für Rechtsmedizin, freigegeben werden. In komplexeren Fällen oder wenn zusätzliche Abklärungen nötig sind, kann es länger dauern.
Über die Freigabe entscheidet die zuständige Behörde, in der Regel die Staatsanwaltschaft.