Wer bestimmt, wohin der Leichnam nach der Untersuchung überführt wird?
Nach der Freigabe wird die weitere Überführung in der Regel durch die Angehörigen beziehungsweise durch das zuständige Bestattungsamt oder ein beauftragtes Bestattungsunternehmen organisiert. Die Angehörigen können den Bestimmungsort mit dem beauftragten Bestattungsunternehmen festlegen.
Das Institut für Rechtsmedizin bestimmt nicht, wo die Bestattung stattfindet.