Was ist eine amtliche Sargverschliessung und wann wird ein Leichenpass benötigt?
Eine amtliche Sargverschliessung kann erforderlich sein, wenn eine verstorbene Person ins Ausland überführt werden soll. Das Institut für Rechtsmedizin bietet diese Dienstleistung an. Dabei wird die Sargverschliessung beaufsichtigt, der Sarg amtlich versiegelt und ein Leichenpass für die internationale Überführung ausgestellt.
Die amtliche Sargverschliessung findet während der Öffnungszeiten der Abteilung Forensische Medizin und Bildgebung statt. Bestattungsunternehmen werden gebeten, den Termin rechtzeitig mit dem Sekretariat abzusprechen.
Damit der Leichenpass vorbereitet werden kann, können die notwendigen Unterlagen bereits im Vorfeld an formed@irm.uzh.ch geschickt werden.