Wer erfährt von der Untersuchung?
Medizinische Fachpersonen unterstehen grundsätzlich der Schweigepflicht. Informationen werden nicht ohne Weiteres an Dritte weitergegeben.
Wenn Sie im Rahmen einer Anzeigeerstattung rechtsmedizinisch untersucht werden, werden unsere Feststellungen an die Untersuchungsbehörde weitergegeben. Falls Sie zu gewissen Themen keine Angaben machen möchten, müssen Sie dies nicht tun.
Wenn keine Anzeige erstattet wurde, werden Befunde oder Spuren grundsätzlich nur mit Ihrem Einverständnis oder in Ausnahmefällen aufgrund gesetzlicher Grundlagen weitergegeben. Ausnahmen bestehen zum Beispiel in gewissen Kinderschutzfällen mit Mitwirkungspflicht.