Navigation auf uzh.ch
Wie melde ich mich an? | Melden Sie sich über die Online-Anmeldung Verkehrsmedizin an. Für die Zwischenkontrolle erhalten Sie das Anmeldeformular zusammen mit dem Gutachten vom Strassenverkehrsamt. Sie können sich nicht telefonisch anmelden! |
Wie erhalte ich einen Termin? | Sobald wir Ihre Anmeldung erhalten haben, senden wir Ihnen eine Vorausrechnung. Nachdem diese beglichen ist, wird Ihnen im Anschluss ein schriftliches Terminaufgebot zugestellt. Auf dem Anmeldeformular können Abwesenheiten und/oder Wunschdaten angegeben werden. Es werden keine Termine telefonisch vereinbart! |
Was geschieht, wenn ich den Termin nicht einhalten kann? | Eine Terminverschiebung ist möglichst frühzeitig, spätestens jedoch drei Tage im Voraus zu melden. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen werden CHF 75.65 (inkl. MWST) verrechnet. Nach zweimaligem Nichterscheinen bzw. zweimaligem Abmelden des Termins werden die Akten an das zuständige Strassenverkehrsamt retourniert (was einen Führerausweisentzug zur Folge haben kann). |
Ich möchte den Auftrag zurückziehen, wie gehe ich vor? | Bitte teilen Sie uns den Rückzug des Auftrages wenn möglich schriftlich mit. Bei einem Rückzug des Auftrages nach Terminvergabe werden Ihnen CHF 90.00 (inkl. MWST) in Rechnung gestellt. |
Welche Kosten kommen auf mich zu? | Sie erhalten für die Abstinenzkontrolle/Zwischenkontrolle eine Vorausrechnung in der Höhe der jeweilig zu kontrollierenden Substanz(en). Die Kosten der einzelnen Substanzen sind hier verlinkt aufgeführt. |
Werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen? |
Nein. Die Kosten einer verkehrsmedizinischen Begutachtung gehen immer zu Ihren Lasten. Eine Ratenzahlung ist leider nicht möglich. Die Höhe der Kosten ist von der Gebührenverordnung des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Zürich vorgegeben. Wir können Ihnen daher mit den Gebühren nicht entgegenkommen. |
Wo findet die Untersuchung statt? |
Die Untersuchung kann in Zürich, Winterthur oder Luzern stattfinden (der gewünschte Untersuchungsort wird nach Möglichkeit berücksichtigt). Mit dem schriftlichen Terminaufgebot erhalten Sie einen Lageplan des jeweiligen Untersuchungsstandortes. |
Muss ich etwas mitnehmen? |
|
Wie lange dauert die Untersuchung? | Ca. ½ Stunde. |
Was geschieht während der Untersuchung? | Im Rahmen der Abstinenzkontrolle werden Sie in einem ausführlichen Gespräch zu Ihrer Gesundheit, Ihrem Substanzkonsum und Ihrer Fahrpraxis befragt. Es folgt eine körperliche Untersuchung inklusive Augentest. Je nach Untersuchungsgrund werden noch Blut-, Urin- und/oder Haaranalysen durchgeführt. Falls erforderlich, werden mit Ihrem Einverständnis zusätzlich ärztliche Berichte von Ihrem Hausarzt, Therapeuten etc. eingeholt. |
Voraussetzungen für eine Haaranalyse | Es werden mindestens 5 cm lange Kopfhaare oder Sekundärhaare (Arm-, Bein- oder Brusthaare, die in den letzten 6 Monaten nicht rasiert wurden) benötigt. Um ein zuverlässiges Resultat zu erhalten, sind kosmetisch unbehandelte Haare erforderlich (kein Färben, Bleichen oder Tönen). |
Ich spreche nicht gut Deutsch. Was muss ich tun? | Bringen Sie eine Begleitperson, der sie vertrauen, zum Übersetzen mit. |
Was geschieht nach der Untersuchung? | Nach Abschluss unserer Untersuchungen übermitteln wir dem Strassenverkehrsamt unsere Beurteilung. Sie werden vom Strassenverkehrsamt über das Resultat informiert. Bei einer Zwischenkontrolle wird Ihnen der Analysebefund von uns schriftlich mitgeteilt. |
Ich bin mit der Beurteilung nicht einverstanden. Was kann ich tun? | Sollten Sie mit dem Ergebnis der Abstinenzkontrolle/Zwischenkontrolle oder der erteilten Auflage(n) nicht einverstanden sein, können Sie beim Strassenverkehrsamt Einsprache erheben. |