Anmeldung behördliche Abstinenzkontrollen
In der Forensischen Pharmakologie und Toxikologie des IRM-UZH können für behördliche Auftraggeber forensische Abstinenzkontrollen auf Alkohol, Drogen- und Arzneimittelwirkstoffe durchgeführt werden. Aufträge von Privatpersonen werden nicht angenommen. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt Abstinenzkontrollen im Auftrag von Behörden (PDF, 179 KB).
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