Untersuchungen lebender Personen
- Untersuchung von Geschädigten und Beschuldigten bei Körperverletzungsdelikten
- Untersuchung von Geschädigten und Beschuldigten im Rahmen häuslicher Gewalt
- Untersuchung von Geschädigten und Beschuldigten sexueller Übergriffe
- Untersuchung von Kindern bei Verdacht auf Misshandlung oder Vernachlässigung
Im Rahmen der Untersuchungen erfolgt die Spurensicherung und die Fotodokumentation in der Regel in Zusammenarbeit mit der Kriminaltechnik. Daneben kann die Asservierung von Blut, Urin und Haaren zur toxikologischen Untersuchung beauftragt werden.