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Gutachtenserstattung

Zu allen untersuchten Fällen werden Berichte und Gutachten zuhanden der auftraggebenden Staatsanwaltschaft erstattet.

  • Rechtsmedizinische Interpretation der Verletzungen und deren mögliche Entstehungsmechanismen, u. a. auch unter Einbezug bildgebender Befunde
  • Erstellung von (interdisziplinären) Akten- und Zweitgutachten