Gutachtenserstattung
Zu allen untersuchten Fällen werden Berichte und Gutachten zuhanden der auftraggebenden Staatsanwaltschaft erstattet.
- Rechtsmedizinische Interpretation der Verletzungen und deren mögliche Entstehungsmechanismen, u. a. auch unter Einbezug bildgebender Befunde
- Erstellung von (interdisziplinären) Akten- und Zweitgutachten